Deutsch
Werner-von-Siemens Berufsschule | Fachbereiche
Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch
Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeinbildende Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. … Der Entwicklung der Sprach- und Kommunikationskompetenz kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Das Unterrichtsprinzip Berufssprache Deutsch besagt, dass die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer berufssprachlich-kommunikativen Kompetenzen zielorientiert im fachlichen sowie allgemeinbildenden Unterricht gefördert werden, damit die Integration in das Berufsleben erfolgreich gelingt.
Weitere Informationen vom ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung)
Die Konzeption des neuen Deutschlehrplans
Der Lehrplan stellt die Grundlage für die Ausbildung sprachlich-kommunikativer Kompetenzen im Deutschunterricht, im sprachsensiblen Fachunterricht an Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie im integrierten Lernfeldunterricht an Berufsschulen dar.

Basislehrplan (gültig ab Schuljahr 2016/2017)
- für Klassen der Berufsorientierung/-vorbereitung
- für Berufsintegrationsklassen, vor allem im Übergang in die Ausbildung
- für Klassen mit erhöhtem Sprachförderbedarf, möglichst aber nur im ersten Lehrjahr
Regellehrplan (gültig ab Schuljahr 2017/18, aufsteigend)
- für alle reguläre Berufs- und die meisten Berufsfachschulklassen
- im Deutschunterricht und im integrierten Lernfeldunterricht
- zur Erlangung des Mittleren Bildungsabschlusses
- baut auf dem Basislehrplan auf
- erweitert die Anforderungen
- definiert in den einzelnen Kompetenzbereichen die Sprach- und Kommunikationskompetenzen näher.
Wahlpflichtlehrplan (gültig ab Schuljahr 2017/18)
- für reguläre Berufs- und die meisten Berufsfachschulklassen im Deutschunterricht
- sechs Module mit literarischem, medialen oder (inter-) kulturellen Schwerpunkt zur Auswahl
- davon je Schuljahr ein Modul (nach eigener Wahl) verpflichtend