Gastschulantrag
Ein Gastschulverhältnis muss genehmigt werden und wird nur im Ausnahmefall genehmigt.
Für eine korrekte Bearbeitung sind folgende Punkte zu beachten:
Die erste Seite des Antragsformulars ist vom Antragsteller (bei minderjährigen, gemeinsam sorgeberechtigten Schülern, ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich) vollständig auszufüllen incl. Punkt 4 - Antragsbegründung.
Als Anlage ist eine Fahrtverbindung vom Wohnort zum Sprengelschulort und vom Wohnort zum Gastschulort beizulegen (Internet www.bahn.de). Die gesamten Antragsunterlagen sind bei der Sprengelschule einzureichen.
Der Antrag kann ab sofort auch online gestellt werden: Link
Hinweis: Online-Antrag ist nur möglich, wenn unsere Berufsschule die Sprengelschule ist. Andernfalls ist das Formular auszudrucken und bei der zuständigen Sprengelschule einzureichen.
Im Interesse des Antragstellers sind die Antragsunterlagen möglichst frühzeitig einzureichen.
Bis zur abschließenden Entscheidung über den Antrag (die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen betragen) besteht die Pflicht zum Besuch der Sprengelschule.
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Auskünfte bei Frau Valta
Telefon: 09971 8521-154
Fax: 09971 8521-170
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