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Schülerinfo | Hilfsangebote

Schulpsycho­logische Beratung

Franziska Urban

Franziska Urban, Schulpsychologin

Büro: Berufsschule Cham, Badstr. 23, Raum C1.16
Telefon: 0171 2852100
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Wenn möglich, Termin im Vorfeld per E-Mail vereinbaren!

Die schulpsycho­logische Beratung bietet Unterstützung bei allen psycho­logischen Fragen wie beispielsweise:

  • Diagnostik und Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z. B. Leserechtschreibstörung, Motivationsproblemen, Arbeitsverhalten, Prüfungs- und Leistungsangst)
  • spezielle Schullaufbahnentscheidungen (z. B. besondere Förderbedürfnisse oder Begabungen)
  • bei akuten Krisen (z. B. plötzlicher Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression)
  • bei sozialen Schwierigkeiten (Probleme im Umgang mit Mitschülern, Lehrern oder Eltern)
  • psychische Probleme (Essstörungen, selbstverletzendes Verhalten, depressive Verstimmungen usw.) Hier gilt zu beachten: Klinische Störungen werden vom Schulpsychologen selbst nicht behandelt, er dient aber als erster Ansprechpartner. Bei Bedarf wird an andere Beratungsdienste oder therapeutische Einrichtungen weitervermittelt.
  • Unterstützung des Lehrers (z. B. bei Disziplinproblemen, Konflikten mit Eltern)

Sie bietet aber auch Unterstützung bei:

  • Gesprächskreisen und Arbeitsgruppen mit Schülern, Klassen und/oder Eltern (z. B. Lernen lernen, Entwicklungskonflikte, soziale Spannungen in der Klasse)
  • Fortbildung und Supervision für Lehrerinnen und Lehrer (z. B. zur Zusammenarbeit im Kollegium, zur Unterstützung der Professionalität)

Grundsätze der schulpsycho­logischen Arbeit:

Verschwiegenheit

Der Schulpsychologe unterliegt wie Ärzte oder andere Psychologen der Schweigepflicht. Die Inhalte aus den Beratungsgesprächen dürfen also nicht an Dritte weitergegeben werden. Wenn es sinnvoll erscheint und von den Ratsuchenden ausdrücklich gewünscht wird, kann natürlich z.B. mit einzelnen Lehrern des Schülers Kontakt aufgenommen werden.

Kostenfreiheit

Die schulpsychologische Beratung ist ein Angebot des Staates und deshalb für die Ratsuchenden absolut kostenfrei.

Freiwilligkeit

Die Ratsuchenden nehmen den schulpsychologischen Dienst freiwillig in Anspruch. Lehrkräfte können zwar einen Besuch beim Schulpsychologen empfehlen, trotzdem sind weder Schüler noch Eltern dazu verpflichtet, das Angebot wahrzunehmen.