Skip to main content

Hygieneplan

Rahmen-Hygieneplan

ab 16.11.2022

EMPFEHLUNG für die gesamte Werner-von-Siemens-Schule

  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen (Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sek.)
  • Abstandhalten (mindestens 1,5 m) - wenn möglich
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten / Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Durchlüften der Klassenzimmer (mind. alle 45 Min → mehrere Minuten - Stoẞlüften! - im Idealfall alle 20 Min.)
  • In Innenräumen und vor allem auf Begegnungsflächen der Schule ist das Tragen einer Maske empfohlen.
  • Das Tragen einer Maske im Unterricht wird allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften emp-
    fohlen insbesondere bei leichten Erkältungssymptomen.
  • Grundsätzlich gilt: wer krank ist, bleibt zu Hause - unabhängig davon, ob eine COVID-19-
    Infektion oder andere Erkrankung vorliegt.
  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Ver-
    schlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, wird empfohlen, vor dem Schulbe-
    such zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim
    Hausarzt oder im Testzentrum gemacht werden.
  • Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen unterliegen nicht mehr der Isolationspflicht. ABER:
    • für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht
      keine Verpflichtung zum Schulbesuch. Die Vorgehensweise und Erfordernisse (Meldung
      an die Schule; Vorlage Entschuldigung/Attest) entsprechen der üblichen Krankmeldung.
    • für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätigen Personen besteht keine Verpflichtung mit einem positiven Testergebnis zum Dienst in der Schule zu erscheinen.

Laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Corona Schutzmaßnahmen) gelten folgende verbindlichen Vorgaben:

  • Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen min-
    destens einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen nach Erstnachweis des Erregers (Testtag ist Nulltag) und einer Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von 10 Tagen.

gez. Siegfried Zistler, OSTD
Schulleiter

Stand: 18.11.2022