Hygieneplan
Rahmen-Hygieneplan
ab 16.11.2022
EMPFEHLUNG für die gesamte Werner-von-Siemens-Schule
- regelmäßiges und gründliches Händewaschen (Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sek.)
- Abstandhalten (mindestens 1,5 m) - wenn möglich
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten / Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- Durchlüften der Klassenzimmer (mind. alle 45 Min → mehrere Minuten - Stoẞlüften! - im Idealfall alle 20 Min.)
- In Innenräumen und vor allem auf Begegnungsflächen der Schule ist das Tragen einer Maske empfohlen.
- Das Tragen einer Maske im Unterricht wird allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften emp-
fohlen insbesondere bei leichten Erkältungssymptomen. - Grundsätzlich gilt: wer krank ist, bleibt zu Hause - unabhängig davon, ob eine COVID-19-
Infektion oder andere Erkrankung vorliegt. - Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Ver-
schlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden. - Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, wird empfohlen, vor dem Schulbe-
such zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim
Hausarzt oder im Testzentrum gemacht werden. - Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen unterliegen nicht mehr der Isolationspflicht. ABER:
- für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht
keine Verpflichtung zum Schulbesuch. Die Vorgehensweise und Erfordernisse (Meldung
an die Schule; Vorlage Entschuldigung/Attest) entsprechen der üblichen Krankmeldung. - für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätigen Personen besteht keine Verpflichtung mit einem positiven Testergebnis zum Dienst in der Schule zu erscheinen.
- für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht
Laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Corona Schutzmaßnahmen) gelten folgende verbindlichen Vorgaben:
- Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen min-
destens einer medizinischen Gesichtsmaske. - Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen nach Erstnachweis des Erregers (Testtag ist Nulltag) und einer Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von 10 Tagen.
gez. Siegfried Zistler, OSTD
Schulleiter
Stand: 18.11.2022