Fördermöglichkeiten zur Ausbildung
Möglichkeiten einer finanziellen Förderung
Meister-BAföG
Die Studierenden an der Technikerschule können eine staatliche Förderung durch Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG) erhalten. Zuständig für die Antragstellung ist allerdings das Amt für Ausbildungsförderung in dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, in dem der/die Antragsteller/in seinen/ihren ständigen Wohnsitz hat.
Mehr Infos unter www.meister-bafoeg.info
Soldatenversorgungsgesetz (SGV)
Hier finden Sie Informationen zur Berufsförderung für Soldaten auf Zeit.
Förderung durch Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungsträger Meisterbonus und Meisterpeis der Bayerischen Staatsregierung
Mit Bestehen der staatlichen Technikerprüfung erhält jeder Absolvent vom Freistaat einen Meisterbonus. Die Gewährung des Bonus sowie des Preises hängt von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab.
Die besten Absolventen (20 % der Besten eines Prüfungstermins mit mindestens einer Note von 2,50) werden für ihre besonderen Leistungen von der Bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet.
Mehr Infos zum Meisterbonus und Meisterpreis
Individuelle Beratungstermine bietet das Amt für Ausbildungsförderung im Landratsamt Cham an: