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Werner-von-Siemens Berufsschule | Berufszweige

Unterrichts­organisation im Schuljahr 2024/2025

Um Sie bei der Personalplanung zu unterstützen, erhalten Sie nachfolgend eine Übersicht über die Schultage Ihrer Auszubildenden.

Wir sind bemüht, diese Schultage im Schuljahr 2024/2025 wie im vergangenen Schuljahr beizubehalten. Endgültig kann dies aber leider erst zu Beginn des neuen Schuljahres festgelegt werden, da wir erst dann die tatsächlichen Schülerzahlen haben und somit wissen, wie viele Klassen wir bilden können.

Unterrichtet wird wie vergangenes Schuljahr ausschließlich im Modul 4 in der Badstraße 23 in Cham.

Die Fachklassen der Medizinischen Fachangestellten sind blau, die der Zahnmedizinischen Fachangestellten grün eingetragen. 

Unabhängig davon ist für alle Schülerinnen und Schüler der Fachklassen MFA 10 A/B und ZFA 10 A/B, also für die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr, der erste Schultag am Montag, 09.09.2024. Andere Klassen der Abteilung haben an diesem Tag noch keinen Berufsschulunterricht.

Der zweite Schultag für die Klassen MFA 10 A/B findet im vierzehntägigen Wechsel immer am Freitag und für die Klassen ZFA 10 A/B im vierzehntägigen Wechsel immer am Dienstag statt. In der ersten Schulwoche, also am Dienstag, 10.09.2024, wird die Klasse ZFA 10 A und am Freitag, 13.09.2024, wird die Klasse MFA 10 A beschult.

In der zweiten Woche des Schuljahres kommen dementsprechend am Dienstag die Klasse ZFA 10 B und am Freitag die Klasse MFA 10 B in die Berufsschule.

Die Klassen MFA 10 B und ZFA 10 B haben an ihrem wöchentlichen Schultag, dem Mittwoch, 11.09.2024, in der ersten Schulwoche keinen Unterricht, da sie diesen Berufsschultag bereits am Montag abgeleistet haben.

Schultage und Raumbelegung im Schuljahr 2024/2025

Tag Raum: D 2.05 Raum: D 2.06 Raum: D 2.07
Montag ZFA 10 A MFA 10 A MFA 11 B
Dienstag ZFA 10 A/B
(14-tägig im Wechsel)
ZFA 11 A MFA 12 A
Mittwoch ZFA 10 B MFA 10 B MFA 11 A
Donnerstag ZFA 12 A ZFA 11 B MFA 12 B
Freitag   ZFA 12 B MFA 10 A/B
(14-tägig im Wechsel)

Alle Angaben ohne Gewähr.