Ab dem 01. Juli entfällt Maskenpflicht am Sitzplatz!
21. Februar 2021
Alle Klassen im Präsenzunterricht! Es besteht Testpflicht (außer bei Genesenen und Geimpften)! Wo möglich, Mindestabstand von 1,5 m! Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt ab 01.07.2021 an allen beruflichen Schulen in Bayern im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.