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Anmeldung zu den Fachschulen Cham

Schuleintritt

Anmeldung für die Fachschulen

Sie möchten sich zur Aufnahme an die Staatliche Technikerschule Waldmünchen oder der Staatlichen Hotelfachschule Cham bewerben? Bitte füllen Sie das nachfolgende Anmeldeformular digital aus:

Anmeldeformular TS (1.64 MB)

Zusätzlich benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Kopie des Gesellenbriefes / Abschlussprüfungs­zeugnis / Zeugnis über den letzten Schulabschluss
  • Arbeitsbestätigung über eine mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit (kann bis Juli vor Schulbeginn nachgereicht werden!)
  • Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf

  • Aktuelles Lichtbild

Senden Sie das Anmeldeformular zusammen mit den Unterlagen an:

Email zur Anmeldung

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Krankmeldung

Schülerinfo | Infos und Downloads

Krankmeldung

Bitte beachten: Sind Sie kurzfristig an der Teinahme am Unterricht (z.B. durch Krankheit) verhindert, teilen Sie dies der Schule vor Unterrichtsbeginn über dieses Formular mit. Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein Attest ist dennoch nachzureichen!

Hinweis:
Anmeldung mit den Benutzerdaten der Schule: + Passwort
Sollte Ihr Login nicht funktionieren, kontaktieren Sie bitte Ihren Klassleiter per Teams oder E-Mail und teilen Sie Ihm Ihre Abwesenheit mit.

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Hotelfachschule

Hotelfachschule Cham

Ein Quantensprung für die Region

Acht Studierende der neuen Hotelfachschule feierlich begrüßt – Dank an den Landrat

Cham. (kap) Von einem historischen Moment für das Berufliche Schulzentrum Werner-von-Siemens und auch für den Landkreis und die ganze Region hat Schulleiter Ulrich Fischer bei der Begrüßung der acht Studierenden der neuen Hotelfachschule gesprochen, die im neuen Schuljahr erstmals ihren Betrieb aufnahm sowie ein zukunftsweisendes Bildungsangebot für angehende Führungskräfte in Hotellerie und Gastronomie bildet.

Schulleiter Fischer nannte den Besuch der Ehrengäste eine besondere Wertschätzung der acht jungen Menschen. Er erinnerte an die nicht leichte Entstehung der Hotelfachschule. Mit Weitblick entschieden man sich für eine dreijährige Ausbildung. Landrat Franz Löffler, ein maßgeblicher Förderer, verdanken sei. Nachdem der Vollzeitunterricht in zwei Jahren schwierig war, habe man ein sogenanntes hybrides Modell mit drei Jahren entwickelt. So hätten die Studierenden 17 Wochen Vollzeitunterricht, 20 Wochen Distanzunterricht und seien die restliche Zeit in ihren Betrieben.

Lob für hybrides Modell

Landrat Franz Löffler betonte, dass die Verantwortlichen des Beruflichen Schulzentrums mit der Etablierung der neuen staatlichen Hotelfachschule Mut und Weitblick bewiesen haben. So könnten die in der Hotellerie dringend benötigten Fachkräfte im mittleren Führungsbereich vor Ort qualifiziert werden. Er lobte das neue Modell, weil es betriebswirtschaftliches Wissen, moderne Personalführung, digitale Kompetenzen und Marketing verbinde. Der Landrat sprach vom Bildungslandkreis Cham, der auch ein Tourismus-Landkreis und nicht zuletzt auch ein dynamischer Wirtschaftsstandort sei.

Löffler wies auf die Notwendigkeit der Qualität der Hotels und Gastronomie und deswegen eine entsprechende Qualifizierung notwendig. Die Berufsschule im Cham sei hier der richtige Standort, sagte Löffler, und wünschte allen Studierenden viel Erfolg zum Ferienstart des Hotelbetriebswirtes.

Andreas Brunner, Vorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes, hob die Wichtigkeit der Qualität für die Gäste heraus. „Es ist ein großer Quantensprung für die Region und die Branche“, zeigte sich Brunner überzeugt.

Das „Sahnehäubchen“

Voll des Lobes über die Ausbildung zeigte sich Landtagsabgeordneter Dr. Gerhard Hopp. Er bezeichnete hier der Landkreis-Slogan „Beste Aussichten“ Besonders zu. Nur durch Bildung könne man Wohlstand und Erfolg nachhaltig sichern.

Die Hotelfachschule bereichere die berufliche Ausbildungslandschaft. Manuela Heitzer nannte diese Bildung das „Sahnehäubchen“. Erfolgreich bestandene Schüler erhalten zusätzlich das Zertifikat IHK.

Auf dem Weg zur Führungskraft

Die staatliche Hotelfachschule Cham bietet Ihnen die Weiterbildung zum/zur "Staatlich geprüften Hotelbetriebswirt/in" an.

Tauchen Sie ein in eine Welt voller spannender Möglichkeiten und bereiten Sie sich auf mittlere und gehobene Funktionen in der Hotellerie, Gastronomie oder im touristischen Umfeld vor.

In 3 Jahren zum/r staatlich geprüften Hotelbetriebswirt/in!

Neu ab dem Schuljahr 2025/2026!

Schwerpunkte & Innovation

  • Externe Referenten vermitteln Expertise in Künstlicher Intelligenz, um digitale Herausforderungen der Branche zu meistern.
  • Einführung eines hybriden Lernmodells:
    • 17 Wochen pro Schuljahr Präsenzunterricht
    • 20 Tage pro Schuljahr Distanzunterricht
  • Fokus: Flexible und praxisnahe Ausbildung für die moderne Hotellerie.

Klare Strukturen und Verbindlichkeit

  • Tages- und Wochenpläne sowie Aufgaben werden frühzeitig und transparent kommuniziert.
  • Unterricht umfasst alle Fächer der Stundentafel.

Regelmäßiger persönlicher Kontakt

  • Lehrkräfte stehen kontinuierlich in Kontakt mit Schülern, Lerngruppen und Erziehungsberechtigten.
  • Förderung des Schüleraustauschs untereinander.

Kontinuierliches Feedback

  • Regelmäßige Rückmeldungen zum Lernfortschritt und den Arbeitsergebnissen.
  • Aufgaben werden der individuellen Lernsituation angepasst.

Gestaltungsspielräume und Methodenvielfalt

  • Flexibler Einsatz von Unterrichts­methoden: Erklärvideos, Gruppenarbeit, Schulbücher und digitale Medien.
  • Unterstützung beim selbstgesteuerten Lernen.

Systematische Werkzeuge zum Lernen und Kommunizieren

  • Fokus auf Lernen, nicht auf Apps oder Geräte.
  • Klar benannte Werkzeuge und Kommunikationswege – Berücksichtigung häuslicher Bedingungen

Hilfsangebote

Information zu Unterstützungs­möglichkeiten: Geräteausleihe, Schulberatung und Jugendsozialarbeit.

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Schülerinfo

Berufsschule Cham Aula

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Unsere Technikerschule | Waldmünchen - Roding - Cham

Die Staatliche Fachschule für Umweltschutztechnik und regenerative Energien

Gegründet im Jahr 2012 steht unsere Technikerschule mittlerweile landkreisweit mit einem breiten Fachspektrum da: Während die Verwaltung und die Fachrichtung Umweltschutztechnik nach wie vor in Waldmünchen beheimatet sind, finden große Teile der Ausbildung im Metalltechnikbereich in Roding statt. Der Bereich Elektrotechnik wird überwiegend in Cham unterrichtet. So nutzen wir die an den Standorten vorhandene Kompetenz und Ausstattung optimal für Ihr Studium!

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Weitere News aus der Technikerschule

Unsere Technikerschulen

  • Technikerschule für regenerative Energien Waldmünchen

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  • Technikerschule für Maschinenbautechnik Roding

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  • DGNB Kooperationspartner der Akademie

    DGNB Kooperationspartner der Akademie

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  • Klimaschule Bayern 2024

    Klimaschule Bayern 2024

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Hygieneplan

Hygieneplan

Rahmen-Hygieneplan

ab 16.11.2022

EMPFEHLUNG für die gesamte Werner-von-Siemens-Schule

  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen (Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sek.)
  • Abstandhalten (mindestens 1,5 m) - wenn möglich
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten / Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • Durchlüften der Klassenzimmer (mind. alle 45 Min → mehrere Minuten - Stoẞlüften! - im Idealfall alle 20 Min.)
  • In Innenräumen und vor allem auf Begegnungsflächen der Schule ist das Tragen einer Maske empfohlen.
  • Das Tragen einer Maske im Unterricht wird allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften emp-
    fohlen insbesondere bei leichten Erkältungssymptomen.
  • Grundsätzlich gilt: wer krank ist, bleibt zu Hause - unabhängig davon, ob eine COVID-19-
    Infektion oder andere Erkrankung vorliegt.
  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Ver-
    schlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, wird empfohlen, vor dem Schulbe-
    such zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim
    Hausarzt oder im Testzentrum gemacht werden.
  • Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen unterliegen nicht mehr der Isolationspflicht. ABER:
    • für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne Symptome) besteht
      keine Verpflichtung zum Schulbesuch. Die Vorgehensweise und Erfordernisse (Meldung
      an die Schule; Vorlage Entschuldigung/Attest) entsprechen der üblichen Krankmeldung.
    • für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätigen Personen besteht keine Verpflichtung mit einem positiven Testergebnis zum Dienst in der Schule zu erscheinen.

Laut Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums (AV Corona Schutzmaßnahmen) gelten folgende verbindlichen Vorgaben:

  • Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen min-
    destens einer medizinischen Gesichtsmaske.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske endet frühestens nach Ablauf von 5 Tagen nach Erstnachweis des Erregers (Testtag ist Nulltag) und einer Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von 10 Tagen.

gez. Siegfried Zistler, OSTD
Schulleiter

Stand: 18.11.2022

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Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham - Werner-von-Siemens

Ihre Schule - Ihre Zukunft

Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham Werner-von-Siemens

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Werner-von-Siemens Berufsschule

Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham Werner-von-Siemens

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Berufsschule! Mehr als 2300 Schülerinnen und Schüler werden hier in etwa 55 verschiedenen Ausbildungsberufen unterrichtet oder bereiten sich als junge Nachwuchskräfte auf eine Ausbildung vor.

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Kontakt | Werner-von-Siemens-Schule - Staatliche Berufsschule Cham

Berufsschule

Kontakt

Staatl. Berufliches Schulzentrum Cham
Werner-von-Siemens
Badstr. 23
D-93413 Cham

Telefon:09971-8521-0 
Fax:09971-8521-170
E-Mail:

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

* = benötigte Angabe

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Datenschutz

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Werner-von-Siemens-Schule
Staatliche Berufsschule Cham
Badstr. 23
D-93413 Cham

Telefon: +49 9971-8521-0
E-Mail: 

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Werner-von-Siemens-Schule
Staatliche Berufsschule Cham
Badstraße 23
93413 Cham

Telefon: +49 (0) 9971 8521-0
E-Mail: 

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabei ist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich. Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einer Vertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Daten an Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabe haben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz von Auftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag über gemeinsame Verarbeitung geschlossen.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail:
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

B) Informationen zum Internetauftritt

 Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch All-Inkl  betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Anbieter ist die ALL-INKL.COM - Neue Medien Münnich, Inh. René Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf (nachfolgend All-Inkl). Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von All-Inkl: https://all-inkl.com/datenschutzinformationen/.

Die Verwendung von All-Inkl erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstes geschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Wir führen eine Reichweitenmessung nur anhand statistischer Daten (also ohne Nutzung personenbezogener Daten) durch.

 

C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform
  • Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Nur bei Berufsschulen:

  • die Ausbildungsbetriebe (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung – BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 24 Abs. 2 BSO i.V.m. § 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

 

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule
Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)
  • Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten Lernplattform

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

D) Anwendungen der ByCS oder anderer Anbieter

Im Rahmen unserer Datenverarbeitung setzen wir folgende Anwendungen ein:

Alle mebis-Angebote:

https://mebis.bycs.de/datenschutz

ByCS-Administration:

https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/administration/datenschutzerklaerung/index.html

ByCS-Dashboard:

 https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/dashboard-anwendung/datenschutzerklaerung/index.html

ByCS-Dienst-E-Mail:

https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/e-mail/datenschutz-und-nutzungsbedingungen/index.html

ByCS-Drive mit Office:

https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/cloudspeicher/datenschutzerklaerung/index.html

ByCS-Messenger:

https://www.bycs.de/uebersicht-und-funktionen/messenger/datenschutzerklaerung/index.html

ByCS-Videokonferenz:

https://viko.bycs.de/app/datenschutz

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Impressum

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Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham
Werner-von-Siemens

Badstr. 23
D-93413 Cham

Telefon: 09971-8521-0 
Fax: 09971-8521-170

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Cham, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Schulleiter:  Ulrich Fischer, OStD

Aufsichtsbehörde: 
Regierung der Oberpfalz, D-93039 Regensburg

Sachaufwandsträger: 
Landratsamt Cham, Rachelstr. 6, D-93413 Cham
Telefon: 09971 - 78-0
Telefax: 09971 - 78-399

Inhaltlich Verantwortlicher:
Ulrich Fischer, E-Mail:

Quellennachweis Bilder

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