Ab dem Schuljahr 2020/21 bildet ein Vollzeitangebot in Form eines Berufsvorbereitungsjahres das Regelangebot für Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis.
An unserer Schule gibt es das
kooperative Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) und das
Beim BVJ handelt es sich um ein Vollzeitangebot, d.h., die SuS besuchen täglich die Schule oder Bildungsstätte des Kooperationspartners. Es erstreckt sich über ein Schuljahr.
Unterricht
Zielsetzung des BVJ ist die Vertiefung der beruflichen Orientierung und die Vermittlung von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Kompetenzen, die für eine anschließende erfolgreiche (Berufs-)Ausbildung erforderlich sind.
Folgende Lernbereiche werden unterrichtet:
Deutsch
Berufliche Handlungsfähigkeit
Politik und Gesellschaft
Lebensgestaltung
Mathematik
Medienwelten
Religionslehre/Ethik
Der Unterricht findet vorwiegend an der Berufsschule, aber auch an den Bildungsstätten der Kooperationspartner (Kolping-Bildungswerk, VHS) statt.
Das Ableisten von Betriebspraktika ist für alle SuS verpflichtend.
Zeugnis
Die SuS erhalten zum Halbjahr und zum Schuljahresende jeweils ein Zeugnis. Bei erfolgreichem Besuch kann die „Berechtigung des Mittelschulabschlusses“ erworben werden.
Berufsschulpflicht
Mit dem erfolgreichen Besuch des BVJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Sie lebt mit der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses wieder auf.
BVJ-„Neustart“
Bei dieser Form handelt es sich um ein innovatives ESF-Projekt. Ausgewählte Jugendliche können hier dank der Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfond besonders gefördert werden. Es gibt mehr sozialpädagogische Betreuung und mehr Teilungsstunden im Unterricht.
Die gesamte Maßnahme findet i.d.R. in den Räumen der Berufsschule statt.
Flüchtlinge, Asylbewerber oder allgemein Migranten unterliegen nach Art. 35 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) grundsätzlich der Berufsschulpflicht. Seit dem Schuljahr 2014/15 werden an unserer Schule Flüchtlinge in Berufsintegrationsklassen beschult.
Hauptziel dieser Beschulung ist, den jungen Menschen eine Perspektive hin zu einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen.
Aufnahmebedingungen
Es werden berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge sowie Migranten ohne anerkannten Schulabschluss und ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Alter von 16 bis 21 Jahren aufgenommen. Im Ausnahmefall ist auch eine Aufnahme bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. Die Schülerinnen und Schüler haben ihren Wohnsitz im Landkreis Cham.
Nicht-alphabetisierte Schülerinnen und Schüler werden in einen Alphabetisierungskurs (z.B. der VHS) vermittelt oder in einer eigenen Klasse beschult.
Dauer
In der Regel erstreckt sich die Maßnahme über zwei Jahre: BIK10 (auch Vorklasse, BIK/V) und BIK11. Bei Bedarf kann eine Klasse wiederholt werden.
Unterricht
Die Beschulung erfolgt z.Zt. vormittags an fünf Tagen in der Woche. Der Unterricht wird von Lehrkräften der Berufsschule und des Kooperationspartners (VHS oder Kolpingbildungswerk) erteilt.
Gegenstand des Unterrichts sind folgende Lernbereiche:
Deutsch
Berufliche Handlungsfähigkeit
Politik und Gesellschaft
Lebensgestaltung
Mathematik
Medienwelten
Religionslehre/Ethik
In derBIK10steht zunächst der Spracherwerb der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie Mathematik im Vordergrund.
Vor allem in derBIK11soll den Schülerinnen und Schülern ein möglichst guter Einblick in unsere Berufswelt gegeben werden.
In zwei Präsenzwochen beim Kooperationspartner lernen sie viele Berufsfelder kennen.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen auch Erfahrungen bei Betriebspraktika sammeln. Diese Praktika werden von den Kooperationspartnern vermittelt und finden i.d.R. während der Schulzeit statt.
Zeugnis
Nach dem ersten Schuljahr erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Rückmeldung zu ihren schulischen Leistungen und ihrer Entwicklung. Dies erfogt in Form einer Bescheinigung des Leistungsstandes und einem Beiblatt "Leistungsausprägung".
Im zweiten Schulbesuchsjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Halbjahr und zum Schuljahresende jeweils ein Zeugnis. Bei erfolgreichem Besuch kann die „Berechtigung des Mittelschulabschlusses“ erworben werden.
Berufsschulpflicht
Mit dem erfolgreichen Besuch der BIK 11 ist die Berufsschulpflicht erfüllt. Sie lebt mit der Aufnahme eines Ausbildungungsverhältnisses wieder auf.