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Aktuelles 2017

Von der Erfindung zum Patent

15.03.2017

Wer eine gute Idee hat, denkt schnell über eine Patentanmeldung nach. Doch kann jeder Geistesblitz geschützt werden? Welche Schritte liegen zwischen einer Idee und dem Patent? Zu diesen Fragen hatte Lehrer Stefan Bauer den Chamer Dr. Holger Adam, Patentanwalt bei der Münchner Kanzlei Kraus & Weisert, in die Techniker-Klasse TSW2a eingeladen.

Zunächst erklärte Dr. Adam, was unter einer Erfindung im Sinn des Patentgesetzes zu verstehen ist und welche Kriterien für eine Patenterteilung vorliegen müssen. Demnach muss eine Idee neu sein, sie muss aufgrund einer erfinderischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Technik entstanden sein und sie muss gewerblich anwendbar sein.

Im weiteren Verlauf des Vortrags erläuterte Dr. Adam den Aufbau eines Patents und die Schritte im Anmeldungsverfahren. Auch auf die weiteren Schutzrechte wie Gebrauchsmuster, Marken und Design wurde eingegangen.

Zum Abschluss ging Dr. Adam noch auf die Patentrecherche ein und gab Tipps zu kostenfreien Datenbanken im Internet.