Die Schreiner-/ Holzmechanikerlehre im Überblick
| Schreiner-/ Holzmechanikerlehre * |
Ausbildungs- vertrag |
Ausbildungs- vergütung |
| 1. Jahr (BGJ) Berufsgrundschuljahr |
nein |
nein |
2. und 3. Jahr Ausbildung im Betrieb mit begleitendem Berufsschulbesuch (1 Tag pro Woche) und überbetrieblichen Unterweisungen ( ca. 3 Wochen) |
ja |
ja |
| * Ist der Ausbildungsbetrieb bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen, so lernen Sie Holzmechaniker; ist er bei der Handwerkskammer eingetragen, so lernen Sie Schreiner. |
Im Berufsgrundschuljahr sind die Schüler an 5 Tagen in der Schule und haben noch keinen Ausbildungsvertrag. Sie machen während dieser Schulzeit im zukünftigen Ausbildungsbetrieb oder in einem anderen Betrieb ein zweiwöchiges Praktikum. Der Ausbildungsvertrag (für das 2. und 3. Aus- bildungsjahr) wird mit dem Ausbildungsbetrieb meistens im 2. Halbjahr des BGJ’s (nach dem Zwischenzeugnis) abgeschlossen. Vor dem Besuch des BGJ’s sollte der Schüler einen Ausbildungplatz in Aussicht haben.
Ab dem 2. Lehrjahr hat der Auszubildende einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, ist an 4 Tagen pro Woche im Betrieb und besucht an einem Tag die Berufsschule. Im 2. Ausbildungsjahr wird in der Berufsschule das Thema "Einzel- und Einbaumöbel" besprochen, im 3. Ausbildungsjahr die Themen "Innentüren, Wand- und Deckenverkleidungen, Treppen, Fenster und Haustüren" bearbeitet. |